Zitat....Spätestens jetzt hilft der Faktencheck: Die Bundesjugendspiele gibt es seit 45 Jahren. Und die Bundesjugendspiele (BJS) sind nicht abgeschafft, sie sind nach wie vor „verbindlich“, also Pflichtprogramm für alle allgemeinbildenden Schulen, von der ersten bis zur zehnten Klasse.....
ZitatEin Fazit zu ziehen, nach diesem ersten Sommer mit neuen Regeln, ist dabei überraschend schwierig. Weder die Kultusministerkonferenz in Berlin, noch das bayerische Kultusministerium erhebt Daten. Fest steht nur, dass Bayern wieder einmal ausschert: Eigentlich ist der Wettbewerb für die ersten bis vierten Klassen an Grundschulen vorgeschrieben. Dagegen hat das bayerische Kultusministerium seinen Grundschulen ausdrücklich erlaubt, selber zu entscheiden, ob sie zumindest in den dritten und vierten Klassen weiter den vertrauten Wettkampf veranstalten wollen. In höheren Klassen bleibt es ohnehin dabei.
ZitatDagegen nennt Günther Felbinger, der Präsident des bayerischen Sportlehrerverbandes, die Reform einen „Schuss in den Ofen“. „Kinder wollen doch wissen, ob sie 1,70 Meter springen können oder 2,80 Meter.“ Das sei der natürliche Drang des Menschen, sich an anderen zu messen. Dass Ehren- und Siegerurkunden entsprechend gewürdigt werden müssen, ist für ihn klar.
Und was ist mit dem Stigma Teilnahmeurkunde? Das sehe er nicht, sagt Felbinger, der in Unterfranken Leichtathletiktrainer ist. Damit pädagogisch umzugehen, liege bei den Schulen. .....
Und gerade in diesem Punkt, sei die Reform ein „Fiasko ohne Ende“, findet er. „Auf der neuen Teilnahmeurkunde ist genau festgelegt, wie schlecht ein Kind ist. Platz 23 von 25 Kindern zu lesen, ist doch viel herabwürdigender.“ Auf der etablierten Teilnahmeurkunde des Wettkampfes steht eine Punktzahl, aber keine Platzierung auf einer Rangliste.
Gerade in der Tageszeitung gelesen. Das 85 Millionen Volk der Türkei hat die Olympischen Spiele ohne 🥇 und mit nur 3 Silbermedaillen und 5 Bronzemedaillen abgeschlossen. Da sind wir doch gar nicht so schlecht.
"Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln." (Otto von Bismarck)